Stromsteuer und Umlagen sind staatlich festgelegte Preisbestandteile, die in jedem Strompreis stecken, egal bei welchem Anbieter. Die Stromsteuer geht an den Bund, die Umlagen finanzieren bestimmte Aufgaben der Energiewende und des Stromnetzes. Zusammen mit Konzessionsabgabe und Mehrwertsteuer machen sie einen spürbaren Teil Deiner Stromrechnung aus.
Welche Steuern und Umlagen gibt es?
| Bestandteil | 2026 (netto) | ab 2027 (netto) | Wofür? |
|---|---|---|---|
| Stromsteuer | 2,05 ct/kWh | 2,05 ct/kWh | allgemeine Verbrauchsteuer des Bundes |
| Aufschlag für besondere Netznutzung | 1,559 ct/kWh | 2,027 ct/kWh | Netzentgelt-Entlastung für stromintensive Betriebe und für Regionen mit viel Ökostrom-Ausbau, früher § 19 StromNEV-Umlage |
| Offshore-Netzumlage | 0,941 ct/kWh | 1,143 ct/kWh | Anbindung von Windparks auf See an das Stromnetz |
| KWKG-Umlage | 0,446 ct/kWh | 0,451 ct/kWh | Förderung von Anlagen, die gleichzeitig Strom und Wärme erzeugen |
| Konzessionsabgabe | 1,32 bis 2,39 ct/kWh | 1,32 bis 2,39 ct/kWh | Gebühr an die Gemeinde für die Nutzung öffentlicher Wege durch Stromleitungen, je nach Gemeindegröße |
| Mehrwertsteuer | 19 % | 19 % | wird auf den gesamten Strompreis aufgeschlagen, einschließlich aller anderen Bestandteile |
Die EEG-Umlage, früher der größte Posten, wird seit Juli 2022 nicht mehr über den Strompreis erhoben. Die Förderung erneuerbarer Energien wird seitdem aus dem Bundeshaushalt bezahlt.
Was kostet das einen Haushalt?
Beispiel: (2,05 + 1,559 + 0,941 + 0,446) ct ≈ 5,0 ct/kWh × 2.500 kWh = 125 € netto, mit Mehrwertsteuer rund 149 € im Jahr (2026)
Ab 2027: (2,05 + 2,027 + 1,143 + 0,451) ct ≈ 5,7 ct/kWh × 2.500 kWh = rund 169 € im Jahr inkl. Mehrwertsteuer, also etwa 20 € mehr. Bei 3.500 kWh sind es rund 28 € mehr.
Dazu kommt die Konzessionsabgabe, in einer Großstadt mit 2,39 ct/kWh noch einmal rund 71 € inklusive Mehrwertsteuer. Steuern, Abgaben und Umlagen machen damit bei einem typischen Haushalt einen erheblichen Teil der Stromkosten aus, auf den der Anbieter keinen Einfluss hat.
Was ändert sich 2027?
Alle drei Umlagen steigen, zwei davon deutlich. Der Aufschlag für besondere Netznutzung legt um rund 30 % auf 2,027 ct/kWh zu. Er verteilt unter anderem die Mehrkosten für den Anschluss neuer Wind- und Solaranlagen bundesweit. Die Offshore-Netzumlage steigt um rund 21 % auf 1,143 ct/kWh und liegt damit erstmals über einem Cent, weil immer mehr Windparks auf See ans Netz angebunden werden. Die KWKG-Umlage bleibt mit 0,451 ct/kWh fast gleich.
Die Stromsteuer bleibt bei 2,05 ct/kWh. Eine Senkung für private Haushalte wird zwar politisch diskutiert, beschlossen ist sie bisher nicht. Zusätzlich soll der Bundeszuschuss zu den Netzkosten 2027 sinken, sodass auch die Netzentgelte vielerorts voraussichtlich steigen.
Viele Anbieter passen ihre Preise deshalb zum 1. Januar an. Erhöht Dein Anbieter den Preis, hast Du ein Sonderkündigungsrecht und kannst ohne Frist wechseln. Ob sich das lohnt, zeigt Dir ein Blick in den Stromvergleich.
Kann ich Stromsteuer und Umlagen sparen?
Nicht direkt. Alle Anbieter müssen dieselben Sätze berechnen, und ein Wechsel ändert daran nichts. Du sparst sie nur, indem Du weniger Strom verbrauchst, denn sie werden pro Kilowattstunde berechnet. Worin sich die Anbieter unterscheiden, ist ihr eigener Anteil für Einkauf, Vertrieb und Marge. Genau dort setzt ein Tarifvergleich an.
Eine Ausnahme gibt es bei selbst erzeugtem Strom: Was Deine Photovoltaikanlage oder Dein Balkonkraftwerk produziert und Du direkt verbrauchst, fließt nicht durch den Stromzähler. Darauf fallen weder Stromsteuer noch Umlagen noch Netzentgelte an. Ob sich das für Dich rechnet, zeigt unser Ratgeber Lohnt sich ein Balkonkraftwerk?
Wo stehen die Werte auf meiner Rechnung?
Stromanbieter müssen auf der Rechnung ausweisen, welche Steuern, Abgaben und Umlagen in Deinem Preis enthalten sind (§ 40 EnWG). Oft findest Du diese Aufschlüsselung auf einer der hinteren Seiten der Jahresabrechnung oder in einem Preisblatt. Die Stromsteuer ist gesetzlich im Stromsteuergesetz festgelegt.
Wie sich Dein Strompreis insgesamt zusammensetzt, also welcher Anteil auf Beschaffung, Netzentgelte und Staat entfällt, erklären wir ausführlich in unserem Ratgeber zur Strompreiszusammensetzung.
Steuern und Umlagen sind überall gleich, der Anbieteranteil nicht: Im Stromvergleich siehst Du, wie viel Du dort sparen kannst.
