§ 14a EnWG regelt, wie Netzbetreiber große Stromverbraucher wie Wärmepumpen und Wallboxen in Ausnahmefällen steuern dürfen, damit das Stromnetz nicht überlastet wird. Im Gegenzug zahlen Betreiber dieser Geräte weniger Netzentgelt. Die neuen Regeln gelten seit dem 1. Januar 2024.
Welche Geräte sind betroffen?
Das Gesetz spricht von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen. Gemeint sind Geräte mit mehr als 4,2 kW Leistung, die an das Niederspannungsnetz angeschlossen sind, vor allem:
Wärmepumpen zum Heizen, private Ladepunkte für E-Autos wie Wallboxen, Klimaanlagen zur Raumkühlung und Batteriespeicher, soweit sie Strom aus dem Netz laden.
Die Regeln gelten für Geräte, die seit dem 1. Januar 2024 in Betrieb gegangen sind. Der Installationsbetrieb meldet sie beim Netzbetreiber an. Für ältere Anlagen gibt es Übergangsregeln, ein freiwilliger Wechsel ins neue System ist oft möglich. Wichtig für Bauherren: Der Netzbetreiber darf den Anschluss einer neuen Wärmepumpe oder Wallbox nicht mehr wegen eines knappen Netzes ablehnen.
Was darf der Netzbetreiber?
Droht eine Überlastung des örtlichen Netzes, darf der Netzbetreiber die Leistung steuerbarer Geräte vorübergehend reduzieren. Er darf sie aber nicht ganz abschalten: Mindestens 4,2 kW müssen immer zur Verfügung stehen. Die Wärmepumpe heizt also weiter, das E-Auto lädt nur langsamer. Gesteuert wird über eine Steuerbox am Smart Meter. Im Alltag dürften solche Eingriffe selten sein, sie sind als Notbremse für das Netz gedacht.
Die Gegenleistung: weniger Netzentgelt
Wer ein steuerbares Gerät betreibt, zahlt weniger Netzentgelte. Dafür gibt es drei Module:
| Modul | So funktioniert es | Voraussetzung |
|---|---|---|
| Modul 1 | pauschaler Rabatt auf das Netzentgelt, je nach Netzbetreiber meist rund 110 bis 190 € im Jahr | kein eigener Zähler nötig, Standard |
| Modul 2 | der Netzentgelt-Arbeitspreis für das steuerbare Gerät sinkt um 60 Prozent | eigener Zähler für das Gerät |
| Modul 3 | zeitvariable Netzentgelte mit günstigen Zeitfenstern, zusätzlich zu Modul 1 | Smart Meter, seit April 2025 wählbar |
Was kostet die Technik?
Für die Steuerung brauchst Du ein intelligentes Messsystem und eine Steuerbox. Beide haben gesetzliche Preisobergrenzen: In der Regel bis zu 50 € im Jahr für das Messsystem und bis zu 50 € für die Steuerbox. Mehr dazu unter Messstellenbetreiber und Messentgelt. Dem steht die Ersparnis beim Netzentgelt gegenüber.
Auf den Stromtarif achten
Den Rabatt gewährt der Netzbetreiber, auf Deiner Rechnung landet er aber über Deinen Stromanbieter. Prüf deshalb im Tarif, ob die reduzierten Netzentgelte weitergegeben werden, laut einer Umfrage von Finanztip ist das nicht überall selbstverständlich. Mit Smart Meter kannst Du § 14a außerdem mit einem dynamischen Stromtarif kombinieren und so an zwei Stellen sparen. Für einen eigenen Wärmepumpenzähler lohnt sich ein Blick auf den Zweitarifzähler.
Du hast eine Wärmepumpe oder Wallbox? Im Stromvergleich findest Du passende Tarife für Deinen Wohnort.







