Einspeisevergütung

Titelgrafik Einspeisevergütung: Was Du für Solarstrom vom Dach bekommst

Die Einspeisevergütung ist das Geld, das Du für Solarstrom bekommst, den Deine Photovoltaikanlage ins öffentliche Netz einspeist. Sie ist im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) festgelegt und wird vom Netzbetreiber gezahlt. Für neue Anlagen bis 10 kWp mit Eigenverbrauch sind es derzeit 7,70 Cent pro Kilowattstunde.

Die aktuellen Sätze

Für Dachanlagen, die zwischen dem 1. August 2026 und dem 31. Januar 2027 in Betrieb gehen, gelten diese Sätze:

Anlagengröße (Anteil) Teileinspeisung Volleinspeisung
bis 10 kWp 7,70 ct/kWh 12,22 ct/kWh
10 bis 40 kWp 6,66 ct/kWh rund 10,2 ct/kWh
40 bis 100 kWp rund 5,4 ct/kWh rund 10,2 ct/kWh

Quelle: Bundesnetzagentur, Stand Oktober 2026. Bei größeren Anlagen wird anteilig gerechnet: Für eine 15-kWp-Anlage gibt es für die ersten 10 kWp den höheren und für den Rest den niedrigeren Satz. Der Satz gilt 20 Jahre lang plus das Jahr der Inbetriebnahme. Für neue Anlagen sinkt er alle sechs Monate um 1 Prozent, jeweils zum 1. Februar und 1. August.

Teil- oder Volleinspeisung?

Bei der Teileinspeisung verbrauchst Du Deinen Solarstrom zuerst selbst und speist nur den Überschuss ein. Bei der Volleinspeisung geht der gesamte Strom ins Netz, dafür gibt es einen höheren Satz. Für die meisten Haushalte lohnt sich die Teileinspeisung, denn selbst verbrauchter Strom ist viel mehr wert:

Rechenbeispiel: Jede Kilowattstunde, die Du selbst verbrauchst, musst Du nicht für rund 37 Cent kaufen. Eingespeist bekommst Du dafür nur 7,70 Cent. Der Eigenverbrauch ist also fast fünfmal so viel wert wie die Einspeisung.

Deshalb werden Speicher, Wärmepumpen und E-Autos, die den Solarstrom tagsüber nutzen, immer wichtiger.

Keine Vergütung bei negativen Preisen

Seit Ende Februar 2025 bekommen neue Anlagen keine Einspeisevergütung für Stunden, in denen der Börsenstrompreis negativ ist. Das kommt vor allem an sonnigen Mittagen am Wochenende vor. Die ausgefallenen Zeiten werden am Ende der 20 Jahre angehängt.

Und beim Balkonkraftwerk?

Für ein Balkonkraftwerk bekommst Du in der Praxis keine Vergütung. Strom, den Du nicht selbst verbrauchst, fließt unvergütet ins Netz. Es reicht, das Gerät im Marktstammdatenregister anzumelden. Ob sich ein Balkonkraftwerk trotzdem lohnt, rechnen wir im Ratgeber Balkonkraftwerk lohnt sich vor.

Was mit dem EEG 2027 kommen soll

Die Bundesregierung will die feste Einspeisevergütung für neue Anlagen abschaffen. Laut dem Regierungsentwurf, den das Kabinett am 29. Juli 2026 beschlossen hat, sollen neue Anlagen unter 25 kW ab 2027 nur noch für eine Übergangszeit von bis zu 36 Monaten eine Zahlung bekommen und danach in die Direktvermarktung wechseln. Balkonkraftwerke sollen ausgenommen sein.

Wichtig: Stand Mitte Oktober 2026 war das Gesetz noch nicht verabschiedet, Bundestag und Bundesrat können es noch ändern. Anlagen, die bis zum 31. Dezember 2026 in Betrieb gehen, sollen ihre Vergütung laut Entwurf für die volle Laufzeit behalten. Bestehende Anlagen sind nicht betroffen. Wir aktualisieren diesen Eintrag, sobald das Gesetz beschlossen ist.

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