Messstellenbetreiber und Messentgelt

Titelgrafik Messstellenbetreiber und Messentgelt: Wer Deinen Zähler betreibt und was er kostet

Der Messstellenbetreiber ist für Deinen Stromzähler zuständig: Er baut ihn ein, betreibt ihn und liest ihn ab. Dafür zahlst Du ein Messentgelt. Für moderne Zähler und Smart Meter gelten gesetzliche Obergrenzen, eine moderne Messeinrichtung darf höchstens 25 € im Jahr kosten.

Wer ist Messstellenbetreiber?

Standardmäßig ist das der grundzuständige Messstellenbetreiber, meist Dein örtlicher Netzbetreiber oder eine Tochterfirma davon. Er baut den Zähler ein, betreibt und wartet ihn, liest ihn ab und gibt die Messwerte an Netzbetreiber und Stromanbieter weiter. Alternativ kannst Du einen wettbewerblichen Messstellenbetreiber beauftragen. Für normale Haushalte ist das aber selten günstiger. Mit Deinem Stromanbieter hat der Messstellenbetreiber nichts zu tun, er bleibt auch beim Anbieterwechsel derselbe.

Welche Zähler gibt es?

Analoger Ferraris-Zähler: der klassische Zähler mit Drehscheibe, er wird nach und nach ersetzt.
Moderne Messeinrichtung: ein digitaler Zähler, der den Verbrauch anzeigt, aber nichts sendet.
Intelligentes Messsystem: eine moderne Messeinrichtung plus Kommunikationseinheit (Smart-Meter-Gateway). Es übermittelt die Werte automatisch und ist Voraussetzung für dynamische Tarife und § 14a. Mehr dazu unter Smart Meter.

Was darf der Messstellenbetrieb kosten?

Für moderne Messeinrichtungen und intelligente Messsysteme legt das Messstellenbetriebsgesetz Preisobergrenzen fest. Diese Beträge darf Dir der grundzuständige Messstellenbetreiber höchstens berechnen:

Fall Höchstbetrag pro Jahr (brutto)
Moderne Messeinrichtung 25 €
Intelligentes Messsystem bis 6.000 kWh Verbrauch 30 €
Intelligentes Messsystem bei 6.000 bis 10.000 kWh 40 €
Intelligentes Messsystem bei 10.000 bis 20.000 kWh 50 €
Intelligentes Messsystem mit steuerbarem Gerät nach § 14a 50 €
Steuerbox (zusätzlich) 50 €
Einbau eines Smart Meters auf eigenen Wunsch einmalig bis 100 €

Stand 2026, nach den Preisblättern der Messstellenbetreiber. Treffen mehrere Fälle zu, gilt die höchste Grenze. Bei Pflichteinbauten trägt der Netzbetreiber zusätzlich einen Anteil, der nicht auf Deiner Rechnung erscheint.

Wo steht das Messentgelt auf der Rechnung?

Das hängt vom Anbieter ab. Oft ist es im Grundpreis enthalten, manchmal steht es als eigene Position „Messstellenbetrieb“ auf der Jahresabrechnung. Manche Tarife weisen im Vergleichsrechner auf „Zusatzkosten bei modernen und intelligenten Messsystemen“ hin: Dann rechnet der Anbieter das Messentgelt nicht in den Grundpreis ein, und es kommt separat dazu.

Tipp: Vergleich bei einem Wechsel immer die Gesamtkosten und schau im Tarifdetail nach Hinweisen zum Messstellenbetrieb. Bei sonst gleichen Preisen können so bis zu 25 € oder mehr im Jahr dazukommen.

Den aktuellen Zählerstand liest Du so ab: Zählerstand ablesen. Einen günstigen Tarif für Deine Adresse findest Du im Stromvergleich.

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