Stromvertrag kündigen

Person prüft eine Stromrechnung mit Taschenrechner und Stift vor einem Laptop

Ob Preiserhöhung, Umzug oder Wechsel zu einem günstigeren Tarif: Hier erfährst Du, wann Du Deinen Stromvertrag kündigen kannst, welche Fristen gelten und worauf Du bei der Kündigung achten solltest. Mit Mustervorlagen zum Kopieren.

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Willst Du nur zu einem günstigeren Anbieter wechseln?

Dann musst Du in der Regel nicht selbst kündigen. Schließ einfach rechtzeitig den neuen Vertrag ab, der neue Anbieter kündigt den alten für Dich. Wie das genau abläuft, erklärt der Ratgeber Stromanbieter wechseln. Selbst kündigen solltest Du vor allem bei einer Preiserhöhung, einem Umzug oder wenn Deine Frist bald abläuft.

1. Kündigungsfristen im Überblick

Welche Frist für Dich gilt, hängt davon ab, welchen Vertrag Du hast und warum Du kündigst:

Grundversorgung

2 Wochen

jederzeit, ohne Mindestlaufzeit

Sondervertrag

max. 1 Monat

zum Ende der Erstlaufzeit, danach jederzeit (Verträge ab März 2022)

Preiserhöhung

fristlos

zum Tag der Erhöhung, Kündigung muss vorher eingehen

Umzug

6 Wochen

außer der Anbieter liefert an der neuen Adresse weiter

Grundversorgung

Hast Du nie aktiv einen Tarif gewählt, bist Du automatisch in der Grundversorgung. Hier ist die Kündigung einfach: Die Frist beträgt zwei Wochen, und es gibt keine Erstlaufzeit. Du kannst also jederzeit kündigen und zu einem günstigeren Anbieter wechseln.

Sonderverträge mit fester Laufzeit

Hast Du einen eigenen Tarif mit fester Erstlaufzeit abgeschlossen, zum Beispiel für 12 oder 24 Monate, gilt:

  • Maximale Erstlaufzeit: 24 Monate.
  • Kündigungsfrist zum Ende der Erstlaufzeit: höchstens einen Monat. Verpasst Du sie, verlängert sich der Vertrag.
  • Verträge ab dem 1. März 2022: Nach der Erstlaufzeit verlängern sie sich nur noch auf unbestimmte Zeit. Danach kannst Du jederzeit mit einer Frist von höchstens einem Monat kündigen.
  • Ältere Verträge: Hier können noch die alten Regeln gelten, also längere Fristen oder Verlängerungen um bis zu 12 Monate. Schau in Deine Vertragsbedingungen.

2. Sonderkündigungsrecht bei Preiserhöhung

Das Energiewirtschaftsgesetz (§ 41 Abs. 5 EnWG) schützt Dich vor einseitigen Preisänderungen. Erhöht Dein Anbieter die Preise, kannst Du Deinen Stromvertrag kündigen, egal wie lange die Erstlaufzeit noch läuft. Alles Wichtige dazu findest Du auch im Lexikon-Beitrag zum Sonderkündigungsrecht.

So läuft eine Sonderkündigung nach Preiserhöhung ab

Mitteilung

Der Anbieter kündigt die Erhöhung mindestens einen Monat vorher in Textform an.

Vergleichen

Du prüfst, ob ein anderer Tarif günstiger ist, und schließt ihn ab.

Kündigung abschicken

Selbst kündigen, mit ein paar Tagen Puffer vor dem Stichtag.

Stichtag

Der alte Vertrag endet, bevor der neue Preis gilt.

  • Ankündigung: Dein Anbieter muss Dir die Erhöhung mindestens einen Monat vorher in Textform mitteilen. Er muss dabei Anlass, Voraussetzungen und Umfang nennen und auf Dein Sonderkündigungsrecht hinweisen.
  • Kündigung: Du kannst ohne Frist zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens kündigen. Die Kündigung muss beim Anbieter eingehen, bevor die Erhöhung gilt.
  • Auch bei Steuern und Abgaben: Das Recht besteht grundsätzlich auch, wenn der Anbieter höhere Abgaben, Umlagen oder Netzentgelte weitergibt.
  • Ausnahme: Gibt der Anbieter nur eine geänderte Umsatzsteuer unverändert weiter, hast Du kein Sonderkündigungsrecht.

Keine Preiserhöhung im Sinne des Gesetzes

Läuft nur Deine Preisgarantie aus oder fällt ein Neukundenbonus weg, ist das keine einseitige Änderung. Dann gilt Deine normale Kündigungsfrist, nicht das Sonderkündigungsrecht.

Ändert der Anbieter einseitig andere Vertragsbedingungen, kann Dir das Sonderkündigungsrecht ebenfalls zustehen. Lies die Mitteilung genau, dort steht auch, ab wann die Änderung gilt.

3. Stromvertrag kündigen beim Umzug

Bei einem Umzug hast Du in der Regel ein Sonderkündigungsrecht (§ 41b Abs. 5 EnWG). Du kannst Deinen Vertrag aber auch an die neue Adresse mitnehmen. Das sind Deine Möglichkeiten:

  • Kündigen: Schick Deine Kündigung mit sechs Wochen Frist in Textform an Deinen Anbieter und nenne Deine neue Anschrift oder Zählernummer. Der Anbieter hat dann zwei Wochen Zeit, Dir eine Fortsetzung an der neuen Adresse anzubieten. Kann oder will er Dich dort nicht zu den bisherigen Konditionen beliefern, endet der Vertrag mit dem Umzug.
  • Vertrag mitnehmen: Meldest Du den Umzug rechtzeitig, läuft der Vertrag oft an der neuen Adresse weiter. Achtung: Dort gelten andere Netzentgelte, der Preis kann sich also ändern.
  • Neuen Vertrag abschließen: Schließ vor dem Einzug einen Vertrag für die neue Wohnung ab. Seit Juni 2025 lässt sich Strom nicht mehr rückwirkend anmelden, sonst landest Du ab dem ersten Tag in der oft teureren Grundversorgung. Mehr dazu im Ratgeber Strom anmelden bei Umzug.

4. Form und Stolperfallen

1

Die richtige Form

Die Textform reicht, also E-Mail oder der Kündigungsbutton auf der Website des Anbieters. Ein Einschreiben ist der sicherste Nachweis.

2

Selbst kündigen bei Sonderkündigung

Überlässt Du die Kündigung dem Wechselservice des neuen Anbieters, werden die Fristen oft zu knapp.

3

Der Eingang zählt

Entscheidend ist nicht, wann Du die Kündigung abschickst, sondern wann sie beim Anbieter ankommt.

4

Bestätigung anfordern

Bitte um eine schriftliche Bestätigung mit dem genauen Vertragsende. So vermeidest Du Streit bei der Schlussrechnung.

Vor dem Kündigen: günstigeren Tarif finden

In wenigen Minuten siehst Du, was Strom bei anderen Anbietern in Deiner Region kostet.

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* Bei einem Abschluss über unseren Rechner erhalten wir eine Provision. Für Dich entstehen keine Mehrkosten. So arbeiten wir

5. Mustervorlagen für die Kündigung

Du kannst diese Vorlagen kopieren, anpassen und an Deinen Anbieter schicken.

Sonderkündigung wegen Preiserhöhung

Betreff: Außerordentliche Kündigung meines Stromvertrags wegen Preiserhöhung
Kundennummer: [Kundennummer]
Zählernummer / Verbrauchsstelle: [Zählernummer und genaue Anschrift]

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit mache ich von meinem gesetzlichen Sonderkündigungsrecht gemäß § 41 Abs. 5 EnWG Gebrauch und kündige den oben genannten Stromvertrag zum [Datum des Wirksamwerdens der Preiserhöhung].

Grund ist Ihre angekündigte Preisanpassung vom [Datum Ihres Schreibens].

Bitte senden Sie mir eine schriftliche Eingangsbestätigung mit dem genauen Beendigungszeitpunkt zu.

Mit freundlichen Grüßen
[Vorname und Name]

Sonderkündigung wegen Umzug

Betreff: Außerordentliche Kündigung meines Stromvertrags wegen Umzug
Kundennummer: [Kundennummer]
Zählernummer / bisherige Verbrauchsstelle: [Zählernummer und Anschrift]

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich ziehe zum [Umzugsdatum] um und kündige den oben genannten Stromvertrag gemäß § 41b Abs. 5 EnWG zu diesem Termin.

Meine neue Anschrift lautet: [neue Anschrift]. Meine neue Zählernummer lautet: [Zählernummer, falls bekannt].

Bitte teilen Sie mir innerhalb von zwei Wochen mit, ob Sie mich an der neuen Adresse zu den bisherigen Konditionen weiterbeliefern, und bestätigen Sie mir die Kündigung schriftlich.

Mit freundlichen Grüßen
[Vorname und Name]

Das gehört in jede Kündigung

  • Vollständiger Name und Anschrift der Verbrauchsstelle
  • Kundennummer und Zählernummer
  • Klarer Kündigungswille, bei Sonderkündigung mit Grund
  • Gewünschter Kündigungstermin
  • Bitte um schriftliche Bestätigung

Hinweis: Dieser Ratgeber ersetzt keine Rechtsberatung. Fristen und Regeln können sich ändern, prüfe im Zweifel Deinen Vertrag und die aktuelle Gesetzeslage.

Häufige Fragen zum Kündigen des Stromvertrags

Habe ich bei jeder Preiserhöhung ein Sonderkündigungsrecht?

In der Regel ja. Jede einseitige Preiserhöhung Deines Versorgers berechtigt Dich zur Sonderkündigung, auch wenn gestiegene Steuern, Umlagen oder Netzentgelte die Ursache sind. Eine Ausnahme gilt, wenn der Anbieter nur eine geänderte Umsatzsteuer unverändert weitergibt. Läuft nur eine Preisgarantie aus oder fällt ein Bonus weg, ist das keine Preiserhöhung in diesem Sinn.

Wer muss die Sonderkündigung aussprechen: ich oder der neue Anbieter?

Bei einer Sonderkündigung, zum Beispiel wegen einer Preiserhöhung oder eines Umzugs, solltest Du selbst kündigen. Wenn Du den Wechselservice des neuen Anbieters nutzt, kann es zu lange dauern, und die oft knappe Frist verstreicht.

Wie lange habe ich nach einer Preiserhöhung Zeit für die Kündigung?

Deine Kündigung muss beim Anbieter ankommen, bevor die Preiserhöhung gilt. Der Anbieter muss Dich mindestens einen Monat vorher informieren. Plane den Eingang sicherheitshalber einige Tage vor dem Wirksamwerden ein.

Was passiert mit meinem Stromvertrag, wenn ich umziehe?

Bei einem Umzug hast Du in der Regel ein Sonderkündigungsrecht (§ 41b Abs. 5 EnWG). Kündige mit sechs Wochen Frist in Textform und nenne Deine neue Adresse. Der Anbieter hat dann zwei Wochen Zeit, Dir eine Fortsetzung an der neuen Adresse anzubieten. Kann oder will er Dich dort nicht zu den bisherigen Konditionen beliefern, endet der Vertrag mit dem Umzug.

Gilt die Kündigungsfrist von einem Monat auch für Altverträge?

Nicht immer. Die neuen Regeln des Gesetzes für faire Verbraucherverträge gelten für Verträge, die ab dem 1. März 2022 geschlossen wurden. Bei älteren Verträgen können noch längere Fristen und Verlängerungen um bis zu 12 Monate gelten. Schau dazu in Deine Vertragsbedingungen.

Was muss unbedingt im Kündigungsschreiben stehen?

Dein Schreiben sollte Deinen vollständigen Namen, die Anschrift der Verbrauchsstelle, Deine Kundennummer, die Zählernummer, einen klaren Kündigungswillen (ordentlich oder außerordentlich mit Angabe des Grundes) und die Bitte um eine schriftliche Bestätigung enthalten.

Muss ich eine Kündigungsbestätigung abwarten?

Rechtlich ist die Kündigung wirksam, sobald sie dem Versorger nachweislich zugegangen ist, zum Beispiel durch Sendeprotokoll oder Einschreiben. Fordere trotzdem eine schriftliche Bestätigung an, um Streit bei der Schlussrechnung zu vermeiden.

Was passiert, wenn ich die Kündigungsfrist verpasse?

Verpasst Du die Frist, verlängert sich der Vertrag. Bei Verträgen ab dem 1. März 2022 geschieht das nur noch auf unbestimmte Zeit, und Du kannst danach mit einer Frist von höchstens einem Monat kündigen. Bei älteren Verträgen können noch andere Regeln gelten.

Wie kann ich meinen Stromvertrag kündigen?

Du kannst Deinen Stromvertrag kündigen, indem Du dem Anbieter in Textform kündigst, zum Beispiel über den Kündigungsbutton auf seiner Website, per E-Mail oder per Brief. Nenne Kundennummer, Zählernummer und Anschrift. Bei einem normalen Wechsel kündigt der neue Anbieter für Dich zum nächstmöglichen Termin.

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