Die Kündigungsfrist ist der Zeitraum, der zwischen dem Eingang Deiner Kündigung beim Anbieter und dem Ende Deines Stromvertrags liegen muss. Eng damit verbunden ist die Vertragslaufzeit, also die Zeit, für die Du Dich beim Abschluss mindestens gebunden hast. Wer beide kennt, verpasst keinen Wechseltermin und rutscht nicht ungewollt in eine Verlängerung.
Laufzeit, Frist, Verlängerung: drei Begriffe, die zusammengehören
Mindestvertragslaufzeit (auch Erstlaufzeit): So lange läuft Dein Vertrag mindestens, zum Beispiel 12 oder 24 Monate. Vorher kannst Du nur mit einem Sonderkündigungsrecht aus dem Vertrag.
Kündigungsfrist: So rechtzeitig muss Deine Kündigung vor dem gewünschten Vertragsende beim Anbieter sein.
Verlängerung: Das passiert, wenn Du nach Ende der Mindestlaufzeit nicht kündigst. Bei neueren Verträgen läuft der Vertrag dann einfach unbefristet weiter und bleibt kurzfristig kündbar.
Welche Fristen gelten für Deinen Vertrag?
Entscheidend ist vor allem, wann Du Deinen Vertrag abgeschlossen hast und ob Du in der Grundversorgung bist:
| Vertragsart | Mindestlaufzeit | Kündigungsfrist |
|---|---|---|
| Grundversorgung | keine | jederzeit mit zwei Wochen (§ 20 StromGVV) |
| Sondervertrag ab 1. März 2022 | höchstens 24 Monate | höchstens ein Monat, auch nach der automatischen Verlängerung (§ 309 Nr. 9 BGB) |
| Sondervertrag vor März 2022 | höchstens 24 Monate | bis zu drei Monate, Verlängerung um bis zu ein Jahr möglich |
| Tarif ohne Mindestlaufzeit | keine | laut Vertrag, meist zwei Wochen bis ein Monat |
Die genaue Frist für Deinen Tarif steht in Deiner Vertragsbestätigung oder in den Vertragsbedingungen. Viele Anbieter zeigen das nächstmögliche Kündigungsdatum auch direkt im Kundenportal an.
Rechenbeispiel: Bis wann musst Du kündigen?
Beispiel: Lieferbeginn 1. Februar 2025, 12 Monate Laufzeit, Frist ein Monat: Vertragsende 31. Januar 2026, Kündigung spätestens am 31. Dezember 2025 beim Anbieter
Verpasst Du diesen Termin, ist das bei einem Vertrag ab März 2022 kein Drama. Der Vertrag läuft unbefristet weiter, und Du kannst jederzeit mit einem Monat Frist kündigen. Allerdings gilt dann oft nicht mehr Dein günstiger Neukundenpreis, sondern der reguläre Tarif des Anbieters.
Ausnahmen: Wann Du früher rauskommst
Preiserhöhung: Erhöht Dein Anbieter die Preise, hast Du ein Sonderkündigungsrecht. Du kannst dann ohne Einhaltung der normalen Frist zum Zeitpunkt der Preisänderung kündigen, auch mitten in der Mindestlaufzeit (§ 41 Abs. 5 EnWG). Mehr dazu erklären wir im Eintrag zum Sonderkündigungsrecht.
Umzug: Ziehst Du um, kannst Du Deinen Vertrag mit einer Frist von sechs Wochen außerordentlich kündigen (§ 41b Abs. 5 EnWG). Gib dabei Deine neue Adresse oder die Zählernummer der neuen Wohnung an. Bietet Dir der Anbieter innerhalb von zwei Wochen an, Dich zu den bisherigen Bedingungen auch an der neuen Adresse zu beliefern, wird die Kündigung allerdings nicht wirksam.
So kündigst Du richtig
Eine Kündigung muss nur in Textform erfolgen. Eine E-Mail, ein Brief oder das Kontaktformular im Kundenportal reichen aus. Anbieter mit Online-Verträgen müssen zudem einen Kündigungsbutton auf ihrer Website haben (§ 312k BGB). Nenne in der Kündigung Deinen Namen, die Adresse der Lieferstelle, Deine Kunden- und Zählernummer sowie das gewünschte Vertragsende, zum Beispiel „zum nächstmöglichen Zeitpunkt“. Dein Anbieter muss Dir die Kündigung innerhalb einer Woche in Textform bestätigen (§ 41b Abs. 1 EnWG).
Noch bequemer geht es beim Anbieterwechsel: Dort kann der neue Anbieter die Kündigung für Dich übernehmen. Du gibst bei der Bestellung einfach Deinen bisherigen Anbieter und Deine Zählernummer an. Der neue Anbieter kümmert sich dann um den Rest, auch um einen nahtlosen Lieferbeginn.
Unser Tipp: Termin vormerken, bevor die Laufzeit endet
Trag Dir direkt nach Vertragsabschluss eine Erinnerung zwei Monate vor Ende der Mindestlaufzeit in den Kalender ein. Dann hast Du genug Zeit für einen Vergleich und kannst rechtzeitig wechseln, bevor Dein Neukundenpreis ausläuft.
Laufzeit endet bald? Im Stromvergleich findest Du einen neuen Tarif, und der neue Anbieter kündigt auf Wunsch gleich für Dich.
