Ersatzversorgung

Die Ersatzversorgung ist eine gesetzliche Notversorgung mit Strom. Sie springt automatisch ein, wenn Deine Belieferung ungeplant endet, zum Beispiel weil Dein Stromanbieter insolvent ist oder die Lieferung einstellt. Der Strom fließt dann ohne Unterbrechung weiter, geliefert vom örtlichen Grundversorger. Die Ersatzversorgung dauert höchstens drei Monate.

Wann greift die Ersatzversorgung?

Die Ersatzversorgung ist für Fälle gedacht, in denen Du Strom verbrauchst, ohne dass ein Liefervertrag dahintersteht. Typische Auslöser sind:

Insolvenz des Anbieters: Dein Anbieter ist pleite und kann nicht mehr liefern.
Lieferstopp: Der Anbieter stellt die Belieferung ein, etwa weil ihm der Netzbetreiber den Netznutzungsvertrag gekündigt hat.
Lücke beim Wechsel: Der neue Vertrag startet nicht rechtzeitig, zum Beispiel wegen falscher Angaben bei der Anmeldung.

Die Ersatzversorgung beginnt automatisch, ein Vertrag ist nicht nötig (§ 38 EnWG). Der Grundversorger muss Dir Beginn und Ende der Ersatzversorgung unverzüglich in Textform mitteilen.

Ersatzversorgung und Grundversorgung im Vergleich

Ersatzversorgung Grundversorgung
Wie kommt sie zustande? automatisch, wenn die Belieferung ungeplant endet durch Stromverbrauch ohne eigenen Vertrag, zum Beispiel nach dem Einzug
Wer liefert? der örtliche Grundversorger der örtliche Grundversorger
Dauer höchstens drei Monate unbefristet
Preisänderungen jeweils zum 1. und 15. eines Monats möglich mit Ankündigungsfrist
Beenden jederzeit durch einen neuen Vertrag jederzeit mit zwei Wochen Frist
Achtung, Preise: Der Grundversorger darf für die Ersatzversorgung höhere Preise verlangen als in der Grundversorgung. Diese Preise orientieren sich an den kurzfristigen Einkaufspreisen an der Strombörse und können sich alle zwei Wochen ändern. Gerade in Zeiten hoher Börsenpreise kann die Ersatzversorgung deshalb richtig teuer werden.

Was passiert nach drei Monaten?

Die Ersatzversorgung endet automatisch, sobald Du einen neuen Vertrag hast, spätestens aber nach drei Monaten. Hast Du bis dahin nichts unternommen, wirst Du als Haushaltskunde in die Grundversorgung übernommen. Der Strom fließt also auch dann weiter. Du zahlst aber in der Regel deutlich mehr als mit einem frei gewählten Tarif.

Was Du jetzt tun solltest

1. Zählerstand festhalten: Lies am Tag, an dem die Ersatzversorgung beginnt, Deinen Zählerstand ab und fotografiere ihn. So lässt sich sauber abgrenzen, was noch Dein alter Anbieter abrechnen muss und was der Grundversorger liefert.

2. Abschläge an den alten Anbieter stoppen: Ist Dein Anbieter insolvent, widerrufe das Lastschriftmandat bzw. stoppe Daueraufträge. Für Strom, den er nicht mehr liefert, musst Du auch nicht zahlen.

3. Schnell einen neuen Tarif abschließen: Du kannst die Ersatzversorgung jederzeit beenden. Je früher Du wechselst, desto weniger zahlst Du zu den teuren Ersatzversorgungspreisen. Halte dafür Deinen Jahresverbrauch, die Zählernummer und den Zählerstand bereit.

4. Guthaben anmelden: Hat Dein alter Anbieter Insolvenz angemeldet und schuldet er Dir noch Geld, zum Beispiel ein Guthaben oder einen Bonus, melde Deine Forderung beim Insolvenzverwalter an.

Unser Tipp: Lieferstopp nicht aussitzen

Die Ersatzversorgung ist ein Sicherheitsnetz, keine Lösung. Kommt ein Schreiben des Grundversorgers, dass Du in der Ersatzversorgung bist, vergleiche noch am selben Tag. Ein neuer Liefervertrag kann seit 2025 technisch innerhalb eines Werktags starten.

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