Jahresabrechnung

Die Jahresabrechnung ist die Rechnung, in der Dein Stromanbieter einmal im Jahr Deinen tatsächlichen Verbrauch abrechnet. Er stellt die echten Kosten den monatlichen Abschlägen gegenüber, die Du gezahlt hast. Das Ergebnis ist entweder eine Nachzahlung oder ein Guthaben. Gleichzeitig legt der Anbieter fest, wie hoch Dein Abschlag im neuen Abrechnungsjahr ist.

Was steht auf der Jahresabrechnung?

Aufbau und Gestaltung unterscheiden sich von Anbieter zu Anbieter. Diese Angaben findest Du aber auf jeder Stromrechnung:

Angabe Was sie bedeutet
Abrechnungszeitraum die Tage, für die abgerechnet wird, meist rund zwölf Monate
Zählerstände Anfangs- und Endstand, jeweils mit dem Hinweis, ob abgelesen oder geschätzt
Verbrauch die Differenz der Zählerstände in Kilowattstunden, oft mit Vergleich zum Vorjahr
Arbeitspreis und Grundpreis Deine Preise pro kWh und pro Monat, bei Preisänderungen anteilig aufgeteilt
Bestandteile des Preises Netzentgelte, Stromsteuer, Abgaben und Umlagen sowie die Mehrwertsteuer
Gezahlte Abschläge die Summe Deiner Zahlungen im Abrechnungszeitraum
Ergebnis und neuer Abschlag Nachzahlung oder Guthaben und der monatliche Betrag ab sofort

Außerdem stehen auf der Rechnung Deine Zählernummer und die MaLo-ID, Deine Kundennummer sowie die Kontaktdaten der Schlichtungsstelle Energie.

So entsteht Nachzahlung oder Guthaben

Der Anbieter rechnet aus, was Dein Verbrauch im Abrechnungszeitraum tatsächlich gekostet hat. Davon zieht er die Abschläge ab, die Du schon gezahlt hast:

(Verbrauch × Arbeitspreis + Grundpreis × 12) − gezahlte Abschläge = Nachzahlung oder Guthaben
Beispiel: (2.600 kWh × 0,32 € + 12 € × 12) − 12 × 75 € = 976 € − 900 € = 76 € Nachzahlung

In diesem Beispiel war der Abschlag etwas zu niedrig angesetzt, weil 100 kWh mehr verbraucht wurden als geplant. Für das neue Jahr erhöht der Anbieter den Abschlag deshalb auf etwa 81 € im Monat. Wäre der Verbrauch niedriger gewesen, gäbe es stattdessen ein Guthaben und einen niedrigeren Abschlag.

Welche Fristen gelten?

Für die Jahresabrechnung gibt es klare gesetzliche Vorgaben. Dein Anbieter muss Dir die Rechnung spätestens sechs Wochen nach Ende des Abrechnungszeitraums zur Verfügung stellen (§ 40c EnWG). Nach einem Anbieterwechsel oder Umzug gilt dieselbe Frist für die Schlussrechnung, gerechnet ab dem Ende der Belieferung.

Ein Guthaben muss der Anbieter vollständig mit der nächsten Abschlagszahlung verrechnen oder Dir innerhalb von zwei Wochen auszahlen. Ein Guthaben aus der Schlussrechnung muss er immer innerhalb von zwei Wochen auszahlen. Eine Nachzahlung wird frühestens zwei Wochen nach Zugang der Rechnung fällig. Du hast also etwas Zeit, die Rechnung zu prüfen.

Nicht nur einmal im Jahr: Du kannst bei Deinem Anbieter auch eine monatliche, vierteljährliche oder halbjährliche Abrechnung verlangen (§ 40b EnWG). Dann siehst Du früher, ob Dein Verbrauch zum Abschlag passt, und erlebst am Jahresende keine große Überraschung.

Die Rechnung in fünf Minuten prüfen

Abrechnungsfehler sind nicht häufig, kommen aber vor. Diese Punkte solltest Du jedes Jahr kurz kontrollieren:

Zählerstände: Stimmt der Endstand mit Deinem eigenen Foto oder Deiner Notiz überein? Steht neben dem Wert „geschätzt“ oder ein „S“, hat der Anbieter nicht mit einem abgelesenen Stand gerechnet. Dann lohnt sich der Abgleich besonders.

Zählernummer: Ist es wirklich Dein Zähler? In Mehrfamilienhäusern werden Zähler gelegentlich vertauscht.

Preise: Entsprechen Arbeitspreis und Grundpreis Deinem Vertrag? Bei einer Preisgarantie dürfen sich die garantierten Bestandteile nicht verändert haben.

Bonus: Wurde ein vereinbarter Neukundenbonus abgezogen, falls er mit der ersten Jahresabrechnung verrechnet werden sollte?

Abschläge: Sind alle Deine Zahlungen berücksichtigt? Ein Blick auf den Kontoauszug genügt.

Was tun, wenn die Abrechnung falsch ist?

Melde Dich zuerst bei Deinem Anbieter und beschreibe den Fehler in Textform, also per E-Mail, Brief oder über das Kundenportal. Leg einen Nachweis bei, zum Beispiel das Foto Deines Zählers mit dem richtigen Stand. In den meisten Fällen korrigiert der Anbieter die Rechnung dann. Unstrittige Beträge und laufende Abschläge solltest Du in der Zwischenzeit weiter zahlen.

Reagiert der Anbieter nicht oder lehnt er die Korrektur ab, kannst Du Dich kostenlos an die Schlichtungsstelle Energie wenden (§ 111b EnWG). Voraussetzung ist, dass Du vorher versucht hast, die Sache direkt mit dem Anbieter zu klären.

Hohe Nachzahlung? Das ist ein guter Moment zum Vergleichen

Eine hohe Nachzahlung kann zwei Ursachen haben: Du hast mehr verbraucht, oder Dein Strom ist teurer geworden. Gegen Ersteres helfen Stromspartipps. Gegen Letzteres hilft ein Tarifvergleich. Mit Deiner Jahresabrechnung hast Du außerdem alles zur Hand, was Du für einen Wechsel brauchst: Deinen genauen Jahresverbrauch, Deine aktuellen Preise, die Zählernummer und die MaLo-ID.

Prüf jetzt, ob es günstiger geht: Im Stromvergleich gibst Du Deinen Jahresverbrauch ein und siehst sofort, was Du mit einem anderen Tarif sparen kannst.

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