Grundversorgung

Die Grundversorgung ist die gesetzlich garantierte Strombelieferung durch den Energieversorger, der in einem bestimmten Netzgebiet die meisten Haushaltskunden beliefert (meist die örtlichen Stadtwerke).

Wann greift die Grundversorgung?

Jeder Haushalt in Deutschland hat nach § 36 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) ein Recht auf Grundversorgung. Du landest automatisch im Grundversorgungstarif, wenn Du in eine neue Wohnung ziehst und keinen eigenen Stromvertrag abschließt oder wenn Dein bisheriger Anbieter insolvent geht.

Achtung Preisfalle: Grundversorgungstarife sind in der Regel deutlich teurer als Sonderverträge von alternativen Anbietern. Der große Vorteil der Grundversorgung ist jedoch die kurze Kündigungsfrist von nur 2 Wochen. Du kannst also jederzeit schnell zu einem günstigeren Stromanbieter wechseln.